Stühle in Kirche
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Anmeldung 

Biblische Erzählungen – und was kommt danach?

05.10.2026 · Beginn 14:00 Uhr, Ende 16:30 Uhr

RPI Bad Mergentheim (Marktplatz 3, Bad Mergentheim)

Eine Fortbildung mit der „Frau_Religionslehrerin“ - bekannt von Instagram

 

Kreative Ideen und Methoden für die Vertiefungsphase

Oftmals stehen wir bei unseren Unterrichtsvorbereitungen vor der Frage:

Und was kommt nach der Erzählung?

Wie kann ich die inhaltlichen Schwerpunkte aus der Erzählung gemeinsam mit meinen Schüler und Schülerinnen vertiefen?

Welche kreativen Methoden helfen uns in der Vertiefungsphase, um die Botschaft der Erzählung zu erarbeiten und zu festigen?

In dieser Fortbildung werden den Teilnehmenden Methodenbeispiele
aus der Unterrichtspraxis (u.a. aus den Bereichen Kreativ, Gespräch, Bilder, Körperarbeit)  präsentiert.
Gleichzeitig werden im Ausprobieren der verschiedenen Methoden und im gemeinsamen Austausch Ideen und Impulse für den eigenen Religionsunterricht entwickelt.

 

Referentin: Ann-Kathrin Förderreuther

Sie ist Religionspädagogin im Dienst der Evang. Landeskirche Bayern und seit vielen Jahren an einer Grundschule tätig.
Als „Frau_Religionslehrerin“ gibt sie auf ihrem Instagram-Account regelmäßig Einblicke in ihre Arbeit im Religionsunterricht
und veröffentlicht als Autorin Arbeitshilfen und Unterrichtsmaterialien für den Religionsunterricht.


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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